Sonderleistungen
Neben der breitgefächerten Augenheilkunde (Diagnostik, Therapie) bieten wir folgende Sonderleistungen an:
- Kontaktlinsenanpassung - Sehschule Informationen siehe unten - Untersuchung und Gutachten für Bildschirmarbeitsplätze - Heidelberger Retina Tomographie Informationen siehe unten - Hornhautpachymetrie Informationen siehe unten ___________________________________________________________________ | |
- Sehschule Das normale Sehen reift in den ersten 8 bis 10 Lebensjahren zu seiner annähernd endgültigen Ausprägung heran. Während dieser Zeit kann es eine Reihe anlagebedingter oder äußerlich einwirkender Einflüsse geben, die diese Reifung behindern. Dabei handelt es sich um höhere Brechungsfehler, wie Weitsichtigkeit, Kurzsichtigkeit und Hornhautverkrümmung, besonders bei Vorliegen von Unterschieden zwischen dem rechten und linken Auge, um Trübungen von Hornhaut und Linse und sonstige Hindernisse der optischen Abbildung und um organische Schäden im Auge, in der Sehbahn oder in der Sehrinde des Gehirns. Frühgeborene sind mehr gefährdet. Diese Störungen der Entwicklung wirken sich besonders ungünstig in den beiden ersten Lebensjahren aus, falls die Ursachen nicht entdeckt und rasch behandelt werden. In über der Hälfte der Fälle führt Schielen zu einer einseitigen Sehschwäche, stets aber zu Sörungen des beidäugigen Sehens und vor allem des räumlichen Sehens. Diese ungünstige Entwicklung kann sich auch erst in den folgenden Jahren einstellen. In Familien, in denen ein Elternteil eine Störung des beidäugigen Sehens aufweist, sind die Kinder voraussichtlich zu etwa 20% betroffen, bei Auffälligkeiten bei beiden Eltern zu 50%. In Familien mit Brillenträgern vor dem 40. Lebensjahr, mit grünem Star (Glaukom), mit grauem Star vor dem 60. Lebensjahr oder mit Diabetes finden sich Schielen und Sehschwächen ebenfalls gehäuft. Bei der augenärztlich-orthoptischen Untersuchung in unserer Sehschule führen wir eine Messung der Sehschärfe der Augen dem Alter entsprechend durch, eine Analyse des Zusammenspiels beider Augen, was die gemeinsame Bewegung und die gemeinsame Verarbeitung der Seheindrücke betrifft, eine Prüfung des Fixationsverhaltens der beiden Augen und eine Untersuchung der verschiedenen Augenabschnitte. Die Brechkraft der Augen wird im Kindesalter mit harmlosen Augentropfen objektiv gemessen, meist bei einem nachfolgenden Termin. Damit lässt sich das Risiko für Schielen und/oder Sehschwäche genauer bestimmen bzw. ausschließen. Eine ggf. notwendige Behandlung besteht häufig in der Verordnung einer passenden Brille, in der Förderung des schwachen Auges durch zeitweiliges Abdecken des anderen Auges, und schließlich in einzelnen Fällen in einer Operation an den äußeren Augenmuskeln. Bei Früherkennung und Behandlung gelingt es in den meisten Fällen, eine stärkere Sehschwäche zu verhindern, oftmals sogar ein wertvolles beidäugiges Sehen zu erreichen. Diese Fähigkeiten können für die spätere Berufswahl Ihres Kindes von großer Bedeutung sein. Da sich bleibende Schäden nur dann vermeiden lassen, wenn die Bahandlung so rasch wie möglich einsetzt, kommt der Früherkennung eine ganz besondere Rolle zu. Die augenärztlichen Fachgesellschaften empfehlen eine solche Vorsorge gerade für Kinder aus Familien mit Brechungsfehlern oder Störungen des beidäugigen Sehens mit 2-3 Wochen, mit einem Jahr und dann in angemessenen Abeständen je nach Befund zumindest bis zum 10. Lebensjahr. Wenn Sie noch Fragen haben, so werden wir diese gerne beantworten. | |
- Heidelberger Retina Tomographie (Sehnervendiagnostik) | |
| Ein Sehnerv in dreidimensionaler Darstellung |
Patienteninformation zur erweiterten Früherkennung, Verlaufs- und Therapiekontrolle mit dem “Heidelberg Retina Tomograph II“ bei Erkrankungen des Sehnerven. Für wen ist eine solche Untersuchung interessant? 1. Für jeden Glaukompatienten (Glaukom = „grüner Star“). 2. Für Patienten mit glaukomverdächtigen Veränderungen am Sehnerven. Was ist das für eine Untersuchung? Eine Laser-Kamera erstellt dreidimensionale Bilder vom Sehnervenkopf, ein Rechner wertet diese an ca. 147.000 Meßpunkten aus. Sehnerv und Netzhaut werden dabei nicht verändert. Es können rechnergestützt Normalbefunde erhoben oder Abweichungen von der Norm festgestellt werden, - letztere häufig bevor Veränderungen mit anderen Untersuchungsmethoden (z.B. Gesichtsfeldmessung) nachweisbar werden. Die Entwicklung dieser neuen Technologie brachte der deutschen und internationalen Glaukomforschung überzeugende Fortschritte bezüglich Krankheitserkennung, Dokumentation und Verlaufskontrolle. [Iester et al., Ophthalmology 1997; 104:545-548], [Nakla et al., Invest Ophthalmol Vis Sci 1999; 40:S397], [Wollstein et al., Ophthalmology 1998; 105:8,1557-1563], [Kamal et al., Br J Ophthalmol 1999; 83:290-294]. Bezahlt das die gesetzliche Krankenversicherung? Nein. Nach dem Gesetz (SGB V) bestimmen die Bundesausschüsse der Krankenkassen und Ärzte über „ausreichend und notwendig“ im Sinne der vertragsärztlichen Versorgung. Einen Beschluß zur konfokalen Scanning-Laser 3-D-Retina-Tomographie gibt es nicht. Somit besteht für gesetzliche Krankenversicherungen keine Zahlungsverpflichtung und für ihre Versicherten kein Leistungsanspruch (Stand: 6/2002). | |
- Hornhautpachymetrie (Messung der Hornhautdicke) | |
| Erhöhter Augeninnendruck führt langfristig zur Schädigung des Sehnervs |
Bei der Hornhautpachymetrie handelt es sich um eine ultraschallbasierte Messung der zentralen Hornhautdicke. Der Messbereich liegt dabei zwischen 300 und 1000 mikroMeter. Bei Eingabe des gemessenen Augeninnendrucks ermitteln fünf integrierte Berechnungsformeln automatisch den exakten Augeninnendruck. Diese Korrektur basiert auf der bekannten Wechselwirkung zwischen der zentralen Hornhautdicke und der Goldmann Tonometrie. | |

